1. Die Definition
Personendaten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Eine Person ist identifizierbar wenn man sie direkt oder indirekt identifizieren kann — durch Name, Nummer, Standortdaten, Online-Kennung oder andere Merkmale.
2. Beispiele: Personendaten vs. keine Personendaten
| ✅ Personendaten | ❌ Keine Personendaten (wenn korrekt) |
|---|---|
| Name, Vorname | Vollständig anonymisierte Statistiken (z.B. "300 Kunden kauften X") |
| E-Mail-Adresse (auch geschäftlich) | Aggregierte Daten ohne Rückschluss auf Personen |
| IP-Adresse (in den meisten Fällen) | Unternehmensdaten (z.B. Firmenname ohne Ansprechpartner) |
| Standortdaten | Daten von Verstorbenen (je nach Jurisdiction) |
| Kundennummer (wenn zuordenbar) | Vollständig pseudonymisierte Daten — wenn Schlüssel getrennt |
| Foto, Stimme, Handschrift | |
| Kfz-Kennzeichen | |
| Cookie-ID / Device-ID |
3. Besondere Kategorien (erhöhter Schutz)
Diese Datenkategorien sind besonders schützenswert und dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden — ausser es gibt eine explizite Ausnahme:
- Gesundheitsdaten (auch Krankmeldungen, Behinderung)
- Genetische und biometrische Daten (Fingerabdruck, Gesichtserkennung)
- Rassische und ethnische Herkunft
- Politische Meinungen, religiöse/weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Sexualleben und sexuelle Orientierung
- Strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
4. Personendaten am Arbeitsplatz — typische Fälle
| Situation | Personendaten betroffen? |
|---|---|
| E-Mail von Max Muster an Sie | ✅ Ja — Absender, Inhalt, Metadaten |
| Teilnehmerliste Meeting mit Namen | ✅ Ja |
| Excel mit Umsätzen nach Vertriebsmitarbeiter | ✅ Ja |
| Bewerbungsunterlagen | ✅ Ja — besonders sensibel |
| Foto vom Teamanlass | ✅ Ja — wenn Personen erkennbar |
| Anonymer Feedback-Bericht (wirklich anonym) | ❌ Nein |
5. Praktischer Fall
1. Räumlicher Anwendungsbereich — wer muss was einhalten?
| Gesetz | Gilt wenn... | Sanktion (max.) |
|---|---|---|
| EU DSGVO | Unternehmen in EU/EWR tätig ODER verarbeitet Daten von EU-Ansässigen (Marktortprinzip Art. 3) | €20 Mio / 4% globaler Umsatz |
| CH nDSG | Unternehmen in CH tätig ODER Auswirkungen auf CH-Ansässige (Auswirkungsprinzip) | CHF 250'000 (Personalstrafe!) |
| UK GDPR | Unternehmen in UK tätig ODER verarbeitet Daten von UK-Ansässigen | £17.5 Mio / 4% globaler Umsatz |
| CCPA/CPRA | Bestimmte Schwellenwerte + Daten von Kaliforniern | $7'500/Verstoss (intentional) |
| PIPL China | Verarbeitung von Daten chinesischer Staatsangehöriger in China | CNY 50 Mio / 5% Umsatz |
2. Das Marktortprinzip — auch ohne EU-Niederlassung
Die DSGVO gilt auch für Unternehmen ausserhalb der EU, wenn sie:
- Waren oder Dienstleistungen an EU-Ansässige anbieten (auch kostenlose), oder
- das Verhalten von EU-Ansässigen beobachten (z.B. Tracking)
3. Sachlicher Anwendungsbereich — was ist erfasst?
- Automatisierte Verarbeitung von Personendaten (Computer, Apps, Datenbanken)
- Nicht-automatisierte Verarbeitung wenn in einem Dateisystem geordnet (z.B. physische Personalakten)
- Nicht erfasst: Rein private, haushaltsführende Verarbeitung (Freundeliste im Handy)
- Nicht erfasst: Verstorbene Personen (in den meisten Jurisdiktionen)
- Nicht erfasst: Juristische Personen (Firmen) — aber natürliche Ansprechpartner schon
4. Rollen: Wer ist was?
| Rolle | Definition | Beispiel |
|---|---|---|
| Verantwortlicher (Controller) | Entscheidet über Zweck und Mittel der Verarbeitung | Ihr Unternehmen das Kundendaten verarbeitet |
| Auftragsverarbeiter (Processor) | Verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen | Cloud-Anbieter, Lohnbüro, Callcenter |
| Gemeinsam Verantwortliche | Zwei Verantwortliche entscheiden gemeinsam | Gemeinsame Marketingkampagne zweier Firmen |
| Betroffene Person | Natürliche Person deren Daten verarbeitet werden | Ihr Kunde, Ihr Mitarbeiter |
1. Anonymisierung — kein Datenschutz mehr nötig
Anonymisierung liegt vor wenn Personendaten so verändert wurden, dass die Person weder direkt noch indirekt identifiziert werden kann — auch nicht mit Zusatzwissen, auch nicht mit vernünftigem Aufwand.
2. Pseudonymisierung — Datenschutz bleibt anwendbar
Pseudonymisierung bedeutet: direkt identifizierende Merkmale werden durch ein Pseudonym (Kürzel, Nummer) ersetzt. Der Schlüssel zur Rückidentifizierung existiert aber noch.
3. Der Vergleich
| Merkmal | Anonymisierung | Pseudonymisierung |
|---|---|---|
| Personenbezug | Keiner mehr | Vorhanden (mit Schlüssel) |
| Datenschutzrecht | ❌ Nicht anwendbar | ✅ Weiterhin anwendbar |
| Rechtsgrundlage nötig? | Nein | Ja |
| Rückidentifizierung | Nicht möglich (theoretisch) | Mit Schlüssel möglich |
| Risiko bei Datenpanne | Kein Datenschutzrisiko | Reduziertes Risiko |
| Beispiel | "300 Kunden kauften X" (ohne Rückschluss) | Kunden-ID "K-4792" statt Name (Schlüssel in getrennter DB) |
4. Techniken und ihre Grenzen
- Namensersetzung: Pseudonymisierung — Name bleibt in anderem System vorhanden
- Datenaggregation: Kann Anonymisierung sein — wenn Gruppen gross genug (k-Anonymität)
- Datenverschlüsselung: Keine Anonymisierung — Schlüssel ermöglicht Rückidentifizierung
- Datenlöschung: Echte Anonymisierung nur wenn alle Kopien gelöscht und keine Rückschlüsse möglich
5. Praxisfall
Die 7 Grundsätze im Überblick
| # | Prinzip | Was bedeutet das konkret? | Beispiel Verstoss |
|---|---|---|---|
| 1 | Rechtmässigkeit | Es braucht eine Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertrag, gesetzl. Pflicht, berechtigtes Interesse) | Newsletter ohne Einwilligung versenden |
| 2 | Zweckbindung | Daten dürfen nur für den erhobenen Zweck genutzt werden | Bewerberdaten für Marketingzwecke nutzen |
| 3 | Datenminimierung | Nur Daten erheben die tatsächlich für den Zweck nötig sind | Formular das Geburtsdatum verlangt obwohl nicht nötig |
| 4 | Richtigkeit | Daten müssen korrekt und aktuell sein | Veraltete Adressen die nie aktualisiert werden |
| 5 | Speicherbegrenzung | Daten nur so lange aufbewahren wie nötig | Kundendaten 20 Jahre ohne Grund aufbewahren |
| 6 | Integrität & Vertraulichkeit | Angemessene Sicherheitsmassnahmen implementieren | Kundendaten unverschlüsselt auf Laptop |
| 7 | Rechenschaftspflicht | Nachweisen können dass alle Prinzipien eingehalten werden | Kein Verarbeitungsverzeichnis, keine Schulungsnachweise |
Zweckbindung in der Praxis
Wenn Sie Daten für Zweck A erhoben haben, dürfen Sie diese nicht einfach für Zweck B nutzen. Ausnahmen: Zweck B ist mit Zweck A kompatibel, oder Sie haben eine neue Rechtsgrundlage.
Grundsatz: Verboten mit Erlaubnisvorbehalt
Datenschutzrecht funktioniert nach dem Prinzip: Verarbeitung von Personendaten ist verboten, ausser es gibt eine Rechtsgrundlage. Ohne Rechtsgrundlage = rechtswidrig.
| Rechtsgrundlage | Wann passend | Typische Fälle | Falle |
|---|---|---|---|
| 1. Einwilligung | Freiwillig, informiert, eindeutig, widerrufbar | Newsletter, Cookies, Fotos | Im Arbeitsverhältnis oft nicht freiwillig! |
| 2. Vertragserfüllung | Notwendig zur Vertragsabwicklung | Lieferadresse, Lohnzahlung, Kundenkonto | Darf nicht ausgedehnt werden |
| 3. Gesetzliche Pflicht | Gesetz schreibt Verarbeitung vor | Buchführung, Meldewesen, AML | Nur was das Gesetz verlangt |
| 4. Lebenswichtige Interessen | Notfall, Gefahr für Leben | Medizinischer Notfall | Sehr eng auszulegen |
| 5. Öffentliches Interesse | Behörden, öffentliche Aufgaben | Volksschulen, Behörden | Selten für private Unternehmen |
| 6. Berechtigtes Interesse | Unternehmensinteresse überwiegt Betroffeneninteresse | IT-Sicherheit, direkte Werbung, interne Analyse | Interessenabwägung zwingend dokumentieren |
Berechtigtes Interesse — die komplexeste Grundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Drei Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Es gibt ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung dieses Interesses notwendig
- Die Interessen der betroffenen Person überwiegen nicht
Praxisfall
Anforderungen an eine gültige Einwilligung
| Anforderung | Was das bedeutet | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Freiwillig | Keine Nachteile bei Ablehnung | Dienstleistung verweigern wenn keine Einwilligung |
| Informiert | Zweck, Verantwortlicher, Rechte müssen klar sein | Allgemeine "Ich stimme zu" Checkboxen |
| Eindeutig / aktiv | Aktive Handlung nötig (Klick, Unterschrift) | Vorausgewählte Checkboxen |
| Spezifisch | Für jeden Zweck separat | Gebündelt mit AGB |
| Widerrufbar | Jederzeit, genauso einfach wie Erteilung | Komplizierter Abmeldeweg |
| Nachweisbar | Datum, IP, Version dokumentiert | Kein Nachweis bei Streit |
Einwilligung im Arbeitsverhältnis — besondere Vorsicht
Das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer macht echte Freiwilligkeit schwierig. Ein Arbeitnehmer der "Nein" sagt hat möglicherweise Nachteile zu befürchten.
| Situation | Rechtsgrundlage | Einwilligung? |
|---|---|---|
| Lohnzahlung | Vertragserfüllung | ❌ Nicht nötig |
| Arbeitszeiterfassung | Gesetzliche Pflicht | ❌ Nicht nötig |
| Foto im Intranet | Einwilligung | ✅ Freiwillig möglich |
| GPS-Tracking Mitarbeiterfahrzeug | Berechtigtes Interesse (+ Einschränkung nötig) | ⚠️ Nicht als Hauptgrundlage |
1. Das Need-to-Know Prinzip
Jeder Mitarbeitende darf nur die Personendaten einsehen die er für seine Aufgabe tatsächlich benötigt. "Ich könnte das vielleicht mal brauchen" ist kein Zugangsrecht.
| Rolle | Zugang JA | Zugang NEIN |
|---|---|---|
| Verkaufsberater | Kontaktdaten, Kaufhistorie des eigenen Kunden | Bankdaten, Gesundheitsinfos, andere Kunden |
| HR-Sachbearbeiter | Lohn, Vertrag, Absenzen der zugewiesenen MA | Gesundheitsdiagnosen (nur Fähigkeit zur Arbeit relevant) |
| IT-Support | Systemzugänge wenn Support-Ticket vorliegt | E-Mail-Inhalte ohne konkreten Grund |
| Management | Aggregierte Berichte | Einzelne Mitarbeiter-Performance ohne Anlass |
2. Datenminimierung in der Praxis
- Formulare: Nur Pflichtfelder die wirklich nötig sind. Kein "Nice to have".
- E-Mails: Keine Personendaten in CC wenn nicht nötig
- Excel-Sheets: Keine Spalten mit Personendaten die nicht verwendet werden
- Präsentationen: Echte Daten durch anonymisierte/fiktive ersetzen wenn möglich
- Besprechungen: Patientenname in Fallbesprechung wirklich nötig? Fallnummer reicht oft.
3. Praxisfall
1. Die Grundregel: So kurz wie möglich
Datenschutzrecht fordert: Daten nur so lange aufbewahren wie der Zweck es erfordert. Danach: löschen oder anonymisieren.
2. Typische Aufbewahrungsfristen
| Datenkategorie | Typische Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Buchführungsbelege, Rechnungen | 10 Jahre | Gesetzliche Pflicht (OR/HGB/Companies Act) |
| Arbeitsverträge, Lohnunterlagen | 10 Jahre nach Austritt | Sozialversicherung, Steuerrecht |
| Abgelehnte Bewerbungen | Max. 6 Monate | Diskriminierungsschutz (DSGVO) |
| Kundendaten nach Vertragsende | 3–10 Jahre (Verjährung) | Vertraglicher Zweck |
| E-Mails mit Personendaten | Zweckgebunden (oft 1–3 Jahre) | Zweckbindungsprinzip |
| Website-Logs mit IP-Adressen | Max. 7 Tage (Empfehlung) | Datenminimierung |
| Cookie-Einwilligungen | 3 Jahre (Nachweis) | Rechenschaftspflicht |
3. Löschung in der Praxis
- Sicheres Löschen: "In den Papierkorb" reicht nicht. Dateivernichtung oder zertifiziertes Löschen
- Alle Kopien: Backups, Archiv, E-Mail-Anhänge, USB-Sticks
- Drittparteien informieren: Wenn Daten weitergegeben wurden — Löschung auch dort
- Dokumentation: Wann gelöscht, durch wen, welche Daten
1. Was ist das Verarbeitungsverzeichnis?
Das Verarbeitungsverzeichnis (Record of Processing Activities / ROPA) ist eine dokumentierte Übersicht aller Tätigkeiten im Unternehmen bei denen Personendaten verarbeitet werden. Es ist die Grundlage für alle Datenschutzpflichten.
2. Was muss dokumentiert werden?
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Name des Verantwortlichen | Musterfirma AG, Max Muster (DPO) |
| Zweck der Verarbeitung | Lohnabrechnung, Kundenverwaltung, Newsletter |
| Kategorien betroffener Personen | Mitarbeitende, Kunden, Interessenten |
| Kategorien der Personendaten | Name, E-Mail, Lohndaten, Kaufhistorie |
| Empfänger (auch Drittländer) | Lohnbüro CH, Cloud-Anbieter USA |
| Aufbewahrungsfristen | Lohndaten 10 Jahre, Bewerbungen 6 Monate |
| Technische Sicherheitsmassnahmen | Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Backup |
3. Wer ist verantwortlich? — Nicht nur der DPO!
Der DPO (Datenschutzbeauftragter) ist nicht allein verantwortlich. Der DPO koordiniert und berät — aber jeder Process Owner (Abteilungsleiter, Projektverantwortlicher) ist verantwortlich für seine Prozesse im VVT.
| Beispiele für meldepflichtige neue Prozesse |
|---|
| Einführung eines neuen CRM-Systems |
| Start eines Newsletters oder einer Marketingkampagne |
| Neues HR-Tool mit Mitarbeiterdaten |
| Kundenbefragung / Umfrage |
| Video-Überwachung im Büro |
| Integration eines neuen KI-Tools (Copilot, ChatGPT API, etc.) |
1. Grundsatz: Transparenz zuerst
Bevor oder spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung müssen Betroffene informiert werden. Nicht nachher. Nicht auf Anfrage. Sondern aktiv, verständlich, vollständig.
2. Was muss kommuniziert werden?
| Pflichtinhalt | Typische Form |
|---|---|
| Wer ist Verantwortlicher (Name, Kontakt) | Datenschutzerklärung auf Website |
| Kontakt DPO / Datenschutzberater | Datenschutzerklärung |
| Zweck der Verarbeitung | Datenschutzerklärung / Formularhinweis |
| Rechtsgrundlage | Datenschutzerklärung |
| Empfänger / Drittländer | Datenschutzerklärung |
| Aufbewahrungsdauer | Datenschutzerklärung |
| Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung etc.) | Datenschutzerklärung |
| Beschwerderecht bei Behörde | Datenschutzerklärung |
3. Information VOR der Einwilligung
Einwilligung kann nur gültig sein wenn die Person vorher informiert wurde. Reihenfolge: erst informieren, dann um Einwilligung bitten.
✅ Richtig: "Ich möchte den Newsletter erhalten. [Link zur Datenschutzerklärung] — ich kann mich jederzeit abmelden."
4. Mitarbeitende informieren
Auch Mitarbeitende haben ein Recht auf Information über die Verarbeitung ihrer Daten. Eine Mitarbeiter-Datenschutzerklärung (Employee Privacy Notice) ist bei Stellenantritt auszuhändigen.
1. Der Verantwortliche (Controller)
Das Unternehmen ist der Hauptverantwortliche. Es entscheidet über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung und haftet für die Einhaltung aller Datenschutzpflichten.
2. Der DPO / Datenschutzberater — was er ist und was nicht
| DPO IST: | DPO IST NICHT: |
|---|---|
| Berater und interner Auditor | Allein verantwortlich für Compliance |
| Anlaufstelle für Behörden und Betroffene | Sündenbock bei Verstössen |
| Schulungskoordinator | Entscheider über Datenverarbeitungen |
| Unabhängig — keine Weisungsgebundenheit | Operativer Datenschutzumsetzer |
DPO Pflicht wenn: öffentliche Stelle, oder umfangreiche systematische Überwachung, oder besondere Datenkategorien grossmassstäblich verarbeitet.
Kein Pflicht-DSB in der Schweiz. Aber: Datenschutzberater (DSB) freiwillig ernennen reduziert Risiken und vereinfacht EDÖB-Kommunikation.
3. Der Process Owner — Ihre Rolle
Jeder Mitarbeitende der Prozesse mit Personendaten verantwortet ist ein Process Owner mit Datenschutzverantwortung:
- Neue Verarbeitungen dem DPO melden
- Datenschutzfreundliche Standardeinstellungen wählen
- Lieferanten nur mit AVV nutzen
- Datenpannen sofort intern melden
- Schulungen absolvieren und dokumentieren
1. Was ist eine Datenpanne?
Jede Verletzung der Sicherheit die zur versehentlichen oder rechtswidrigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, unbefugten Offenlegung oder unbefugtem Zugang zu Personendaten führt.
| Beispiele für Datenpannen | Panne? |
|---|---|
| Laptop mit Kundendaten gestohlen (unverschlüsselt) | ✅ Ja — meldepflichtig |
| E-Mail mit Kundenliste an falschen Empfänger | ✅ Ja — prüfen ob meldepflichtig |
| Ransomware-Angriff auf Server mit Personendaten | ✅ Ja — wahrscheinlich meldepflichtig |
| Laptop gestohlen, vollverschlüsselt, kein Datenzugang möglich | ⚠️ Panne ja, aber ggf. nicht meldepflichtig |
| Internes Dokument versehentlich gelöscht, Backup vorhanden | ⚠️ Prüfen — oft nicht meldepflichtig |
2. Die 72-Stunden-Frist
Meldung an Aufsichtsbehörde innerhalb 72 Stunden nach Bekanntwerden — wenn Risiko für Betroffene besteht. Die Frist läuft ab dem Moment wo das Unternehmen von der Panne weiss.
Meldung an EDÖB so rasch wie möglich — Art. 24 nDSG gilt ab September 2023. Hohe Risikopannen müssen unverzüglich gemeldet werden.
3. Ihr Meldeprozess
- Sofort intern melden — an DPO / Datenschutzteam, auch wenn unsicher
- Nicht selbst handeln — keine Kommunikation nach aussen ohne DPO-Freigabe
- Dokumentieren — was ist passiert, wann, wer weiss es, welche Daten betroffen
- DPO bewertet — Meldepflicht an Behörde? Benachrichtigung Betroffener?
1. Sanktionen nach Jurisdiktion
| Gesetz | Max. Sanktion | Besonderheit |
|---|---|---|
| EU DSGVO | €20 Mio oder 4% globaler Umsatz (was höher) | Behörden können auch ohne Schaden bussen |
| CH nDSG | CHF 250'000 — Personalstrafe | Strafbar ist die natürliche Person (Manager, DPO) nicht das Unternehmen! |
| UK GDPR | £17.5 Mio oder 4% globaler Umsatz | ICO verhängt auch gegen Privatpersonen |
| CCPA/CPRA | $7'500/intentialer Verstoss, $2'500/fahrlässig | Auch Klassen-Sammelklagen möglich |
| PIPL China | CNY 50 Mio / 5% Jahresumsatz | Plattformsperren möglich |
2. Reale Bussgeldfälle
| Fall | Busse | Grund |
|---|---|---|
| Meta (Facebook) — Irland 2023 | €1.2 Mrd | Unzulässige Datentransfers EU→USA |
| Amazon — Luxemburg 2021 | €746 Mio | Cookie-Consent-Verstösse |
| Google — Frankreich 2022 | €150 Mio | Ablehnen von Cookies zu schwierig |
| H&M — Deutschland 2020 | €35 Mio | Unzulässige Mitarbeiterüberwachung |
| Schweizer Postdienstleister 2024 | CHF 80'000 | Unzureichende Datensicherheit |
3. Praxisfälle — Was hätten Sie getan?
Optionale Vertiefung: Ländermodule CH · UK · USA · China · Rollenmodule S02–S13
Wichtigste nDSG-Unterschiede zur DSGVO
| Thema | DSGVO (EU) | nDSG (CH) |
|---|---|---|
| Sanktion | Unternehmensbusse bis €20 Mio / 4% | Personalstrafe bis CHF 250'000 (natürl. Person!) |
| DPO Pflicht | Teilweise Pflicht | Kein Pflicht-DSB — Datenschutzberater empfohlen |
| Aufsichtsbehörde | Nationale DPAs (EDPB) | Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) |
| Meldepflicht Panne | 72h an DPA | Unverzüglich an EDÖB bei hohem Risiko |
| Betroffenenrechte | Art. 15–22 DSGVO | Art. 25–28 nDSG — ähnlich, leichte Abweichungen |
| Datenschutz-Folgenabschätzung | Art. 35 DSGVO | Art. 22 nDSG — ähnliche Anforderungen |
| Drittlandtransfers | Art. 44–49 DSGVO | Art. 16–17 nDSG — CH SCCs möglich, TIA erforderlich |
| In Kraft | 25.05.2018 | 01.09.2023 |
UK GDPR — weitgehend DSGVO-äquivalent
Nach dem Brexit hat UK die DSGVO als UK GDPR übernommen. Inhaltlich weitgehend identisch, aber separate Rechtsordnung mit eigener Aufsichtsbehörde (ICO).
| Thema | UK GDPR |
|---|---|
| Behörde | Information Commissioner's Office (ICO) |
| Max. Busse | £17.5 Mio oder 4% globaler Umsatz |
| Drittlandtransfers aus UK | UK IDTA (International Data Transfer Agreement) statt EU SCCs |
| EU→UK Transfer | EU-Angemessenheitsbeschluss 2021 — kein TIA nötig |
| UK→EU Transfer | UK-Angemessenheitsbeschluss für EU — kein IDTA nötig |
Kein allgemeines Bundesdatenschutzgesetz
USA hat kein allgemeines Datenschutzgesetz auf Bundesebene. Sektorale Gesetze (HIPAA Gesundheit, FERPA Bildung, COPPA Kinder). Wichtigstes Verbraucherschutzgesetz: CCPA/CPRA (Kalifornien).
| CCPA/CPRA | Details |
|---|---|
| Gilt wenn | >$25 Mio Umsatz OR >100'000 Konsumenten OR >50% aus Datenverkauf |
| Rechte der Konsumenten | Auskunft, Löschung, Opt-Out Datenverkauf, Nicht-Diskriminierung, Berichtigung |
| "Do Not Sell My Info" | Pflichtlink auf Website wenn Daten "verkauft" werden |
| Busse | $7'500/intentionaler Verstoss, $2'500/fahrlässig + Sammelklagen |
| Behörde | California Privacy Protection Agency (CPPA) |
PIPL — Personal Information Protection Law
In Kraft seit 1. November 2021. Gilt für Verarbeitung von Personendaten chinesischer Staatsangehöriger — auch durch ausländische Unternehmen wenn Auswirkung auf China-Ansässige.
| Thema | PIPL |
|---|---|
| Rechtsgrundlagen | Ähnlich DSGVO: Einwilligung, Vertragserfüllung, gesetzl. Pflicht, lebenswichtige Interessen, öffentliches Interesse |
| Ausgehende Transfers aus China | CAC-Sicherheitsbewertung ODER PRC Standard Contracts ODER CAC-Zertifizierung |
| Datenlokalisierung | Pflicht für kritische Infrastruktur und wichtige Daten |
| Staatlicher Zugriff | Behörden können ohne richterliche Kontrolle zugreifen |
| Busse | CNY 50 Mio / 5% Jahresumsatz + Plattformsperren |
1. KI-Kompetenzpflicht — seit Februar 2025
Der EU AI Act (Verordnung 2024/1689) schreibt seit Februar 2025 vor: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden das nötige Mass an KI-Kompetenz haben um KI-Systeme verantwortungsvoll zu nutzen.
2. Was ist KI? — Einfache Definition
Ein KI-System ist ein maschinenbasiertes System das aus Eingaben Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen, Entscheidungen oder Inhalte generiert — auf eine Art die reale oder virtuelle Umgebungen beeinflusst.
| KI-Tool | Was es tut | Im Alltag |
|---|---|---|
| ChatGPT, Claude, Gemini | Text generieren, beantworten, zusammenfassen | E-Mails, Berichte, Recherche |
| Microsoft Copilot | Office-Produktivität, Code, Dokumente | Word, Excel, Teams, Outlook |
| GitHub Copilot | Code schreiben und vervollständigen | Softwareentwicklung |
| KI-Bildgeneratoren (Midjourney, DALL-E) | Bilder aus Text erstellen | Marketing, Design |
| KI in HR-Tools | CV-Screening, Kandidatenranking | Recruiting — Hochrisiko! |
3. Datenschutzrisiken bei KI-Tools
Wenn Sie Personendaten in ein KI-Tool eingeben, verlassen diese Daten Ihr Unternehmen — und landen beim KI-Anbieter. Das ist ein Datentransfer der Datenschutzrecht unterliegt.
• Namen + medizinische Informationen von Patienten oder Kunden
• Vertrauliche Personaldaten (Lohn, Leistungsbeurteilungen, Disziplinarfälle)
• Vollständige Kundendatensätze oder CRM-Exporte
• Bankdaten, Passwörter, Zugangsdaten
• Interna die als vertraulich klassifiziert sind
| Situation | Erlaubt? | Warum |
|---|---|---|
| "Schreib mir eine E-Mail-Vorlage für Kundenbeschwerden" | ✅ Ja | Keine Personendaten |
| "Fasse diesen Arztbericht von Frau Müller zusammen" | ❌ Nein | Gesundheitsdaten, kein AVV |
| "Analysiere diese Kundenliste" (mit echten Namen) | ❌ Nein | Personendaten ohne Rechtsgrundlage |
| "Hilf mir diesen anonymisierten Fallbericht strukturieren" | ✅ Ja (wenn wirklich anonym) | Keine Personendaten |
| Copilot für interne Präsentation ohne Kundendaten | ✅ Ja (wenn AVV vorhanden) | Microsoft hat Enterprise AVV |
4. EU AI Act — Was ist verboten?
Seit 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken absolut verboten:
• Social Scoring durch staatliche Stellen
• Manipulation durch subliminale Techniken
• Ausnutzung von Schwächen vulnerabler Personen
• Biometrische Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum (enge Ausnahmen)
• Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
• Biometrische Kategorisierung (politisch, religiös, sexuell)
5. KI-Risikoklassen — Welche betreffen mich?
| Risikoklasse | Beispiele | Pflichten |
|---|---|---|
| Unacceptable Risk | Social Scoring, Emotionserkennung Arbeitsplatz | Absolut verboten |
| High Risk | CV-Screening, Kreditentscheid, medizinische Diagnose | Umfangreiche Pflichten ab Aug. 2026 |
| Limited Risk | Chatbots, KI-generierte Texte/Bilder | Transparenzpflicht (kenntlich machen) |
| Minimal Risk | Spam-Filter, Rechtschreibprüfung | Keine spezifischen Pflichten |
6. Hochrisiko-KI im HR — Besondere Vorsicht
KI-Tools die bei Einstellungsentscheiden, Leistungsbeurteilungen oder Beförderungen helfen gelten als Hochrisiko-KI. Ab August 2026 greifen umfangreiche Pflichten:
- Menschliche Aufsicht und Überprüfung zwingend
- Betroffene müssen informiert werden
- Recht auf Erklärung der Entscheidung
- Logging und Audit-Trail erforderlich
7. Praktischer Fall
8. Checkliste — KI verantwortungsvoll nutzen
✅ KI-generierte Inhalte als solche kennzeichnen
✅ KI-Outputs immer kritisch prüfen — Halluzinationen möglich
✅ Bei HR-Entscheidungen: KI nur als Hilfe, Mensch entscheidet
✅ Verbotene KI-Praktiken kennen und melden wenn Sie solche sehen
✅ Neue KI-Tools dem DPO melden bevor Einsatz mit Personendaten
✅ KI-Nutzung dokumentieren wenn Personendaten verarbeitet werden